Kosten senken
& Einnahmen sichern
FÜR PFLEGEHEIME

Dachverpachtung
für Pflegeheime:
Kosten senken, Einnahmen sichern

Nutzen Sie Ihre freien Dachflächen für PV-Anlagen – ganz ohne Eigeninvestition und Aufwand.

➔ kostenlose Ersteinschätzung

So profitiert Ihre Einrichtung

Die Dachverpachtung für Solaranlagen ist eine einfache, risikofreie Möglichkeit für Pflegeheime, nachhaltige Energie zu nutzen, Kosten zu senken und sogar Einnahmen zu generieren – ohne selbst investieren zu müssen. Eine grüne Entscheidung, die sich langfristig auszahlt!

Keine Investitionskosten – 100 % Nutzen

ALVA Energie als Betreiber der Anlage trägt die gesamten Kosten für Installation, Wartung und Betrieb. Das Pflegeheim nutzt grünen Strom, ohne selbst investieren zu müssen.

Reduzierung der Energiekosten

Durch Solarstrom können Energiekosten deutlich gesenkt werden, denn Sie erhalten den erzeugten Strom zu günstigeren Konditionen als aus dem öffentlichen Netz.

Kein Aufwand für das Pflegeheim

Den kompletten Prozess der Planung, Installation, Verwaltung, Wartung und Instandhaltung der Solaranlage übernimmt ALVA Energie. Die Einrichtung muss sich um nichts kümmern.

Zusätzliche Pachteinnahmen

Zusätzliche Einnahmen aus der Pacht können in die Einrichtung fließen und z. B. für Ausstattung, Personal oder Instandhaltungsmaßnahmen genutzt werden.

Umweltbewusstsein stärken

Mit einer Solaranlage auf dem Gebäude leistet das Pflegeheim einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, verbessert sein Umweltprofil und nimmt eine Vorbildfunktion ein.

Nachhaltigkeit und Image

Solaranlagen signalisieren ökologische Verantwortung – ein Pluspunkt gegenüber Angehörigen, potentiellen Mitarbeitenden Trägerorganisationen und Öffentlichkeit.

So funktioniert die
Dachverpachtung mit ALVA Energie

Sie vermieten Ihre Dachfläche an ALVA Energie und wir kümmern uns um den Rest.
ALVA Energie übernimmt die Finanzierung, die Installation und den Betrieb der Solaranlage. Ihr Unternehmen erhält eine Dachpacht und – bei Bedarf – kostengünstigen, grünen Strom.

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Langfristige Einnahmen im Volleinspeiser-Modell

Der erzeugte Solarstrom wird vollständig ins öffentliche Netz eingespeist: Sie profitieren durch eine feste Dachpacht und haben weder Investitionskosten noch betrieblichen Aufwand. Ihre ungenutzte Dachfläche wird zur planbaren Einnahmequelle – ohne eigenes Risiko.
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Kosten senken durch Vor-Ort-Verbrauch

Der erzeugte Solarstrom wird direkt vor Ort genutzt: Sie beziehen günstigen und nachhaltigen Strom von der eigenen Dachfläche. Überschüssige Energie wird ins öffentliche Netz eingespeist. Sie profitieren damit doppelt – durch eine verlässliche Dachpacht und deutlich reduzierte Stromkosten.
ALVA Energie Lieferkenntenmodell Übersicht

Jetzt Dachfläche vermieten & doppelt profitieren

Kostenlose Beratung inklusive:

Potenzialanalyse Ihrer Immobilie
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Fördermittelberatung
Konzepterstellung
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Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Etwas ist schiefgegangen. Bitte versuchen Sie es erneut oder wenden Sie sich direkt an info@alva-energie.de

Häufig gestelle Fragen

Wir haben die Antworten für Sie. Sollte Ihr Anliegen nicht geklärt werden, können Sie uns auch jederzeit direkt kontaktieren.
Wir sind nur Mieter/Nutzer des Gebäudes. Können wir trotzdem von der Dachpacht profitieren?
Ja, auch Mieter oder Nutzer eines Gebäudes können von einer Dachpacht und günstigen Strom profitieren. Voraussetzung ist, dass der Gebäudeeigentümer dem Vorhaben zustimmt. In solchen Fällen können Sie den Gebäudeeigentümer aktiv ansprechen und gemeinsam mit ALVA Energie eine Lösung erarbeiten. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation und schaffen attraktive Modelle, die sowohl dem Eigentümer als auch den Mietern Vorteile bieten.
Muss unsere Einrichtung Geld investieren?
Nein. ALVA Energie finanziert das gesamte Solarprojekt.
Wie aufwendig ist die Zusammenarbeit für die Einrichtung?
Nach Vertragsabschluss kümmern wir uns um alles – von Planung bis Betrieb, ohne Aufwand für die Einrichtung.
Eignet sich das Dach unserer Immobilie für Photovoltaik?
Besonders geeignet für eine Photovoltaik-Anlage sind Satteldächer und Flachdächer ohne Verschattungen. Die Mindestgröße für eine Dachverpachtung an ALVA Energie liegt bei 250 Quadratmetern. Die konkrete Eignung Ihres Daches prüfen wir bei einer Besichtigung vor Ort.
Unsere Immobilie gehört dem Senat – ist die Dachverpachtung trotzdem möglich?
Da das Gebäude nicht der Einrichtung selbst gehört, sondern dem Senat, muss geklärt werden:
-  Wer entscheidet über bauliche Veränderungen? Liegt die Entscheidungshoheit beim Senat, einer Behörde oder einer anderen Institution?
- Hat das Pflegeheim ein langfristiges Nutzungsrecht oder einen Miet-/Pachtvertrag für das Gebäude?

Erste Schritte: Die Einrichtung sollte sich mit der zuständigen Behörde (z. B. Immobilienmanagement des Senats, Bauamt) in Verbindung setzen und klären, ob eine Dachverpachtung oder ein Solarausbau möglich ist.
Wie lange läuft die Pacht?
ALVA Energies Pachtverträge laufen in der Regel 20 Jahre, mit einer Verlängerungsoption um weitere 5-10 Jahre.
Wird das Dach bzw. die Statik unseres Gebäudes geprüft?
Grundsätzlich begutachtet ALVA den aktuellen Zustand und die Qualität des Dachs sowie mögliche Leitungswege. Das Dach sollte mindestens 30 kg/m² tragen und die Standzeit von 20–30 Jahren erfüllen können, da die Photovoltaikanlage über die gesamte Vertragslaufzeit auf dem Dach verbleibt.
Was passiert mit der Anlage nach Ablauf des Pachtvertrags?
Es gibt mehrere Optionen: Rückbau auf Kosten des Betreibers (ALVA), Vertragsverlängerung oder Übernahme durch das Pflegeheim.
Müssen wir Steuern auf die Pachteinnahmen zahlen?
Das hängt vom Status des Pflegeheims ab. Gemeinnützige Einrichtungen sind oft steuerbegünstigt – eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Hat die Solaranlage Einfluss auf unsere Gebäudeversicherung?
ALVA Energie hat eine eigene Versicherung für die Anlage. Eine Anpassung der Vereinsversicherung kann im Einzelfall nötig sein.
Können der betriebliche Ablauf oder bauliche Maßnahmen auf dem Gelände durch die Anlage beeinträchtigt werden?
Nein, wir planen und installieren die Anlage so, dass der Pflegebetrieb und Vorgänge auf dem Gelände uneingeschränkt weiterlaufen können.