Häufig gestelle Fragen

Wir haben die Antworten für Sie. Sollte Ihr Anliegen nicht geklärt werden können, können Sie uns auch jederzeit direkt kontaktieren.
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom ist eine Form der Stromversorgung, bei der Mieter Strom aus einer Photovoltaikanlage beziehen, die auf dem Dach oder an der Fassade ihres Wohngebäudes installiert ist. Der erzeugte Strom wird primär im Objekt verbraucht. Der Eigentümer als Anlagenbetreiber verkauft im Mieterstromkonzept den selbst erzeugten Strom an seine Mieter. Dieser nutzt damit den sauberen Strom des eigenen Daches und ist weniger von den aktuell volatilen Preisen am Markt abhängig. Während der Anteil am Verbrauch von sauberem Strom sowie der Immobilienwert steigt, sinken die Kosten für den Gesamtstrombedarf.
Welche Vorteile bietet Mieterstrom
Mieterstrom bietet folgende Vorteile für Mieterinnen und Mieter, aber auch für Vermieter und die Umwelt:
  • Kostenersparnis: Mieterstrom ist immer mindestens 10% günstiger als Strom von Ihrem Grundversorger. Mieterinnen und Mieter können durch den Bezug von Mieterstrom also Geld sparen.
  • Umweltfreundlichkeit: Mieterstrom wird aus erneuerbaren Energien erzeugt und ist somit umweltfreundlich. Der Bezug von Mieterstrom trägt dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
  • Unabhängigkeit: Mieter werden unabhängiger von den jährlichen Strompreisschwankungen und den großen Energieversorgern
  • Transparenz: Der Stromverbrauch und die Stromkosten sind für die Mieterinnen und Mieter transparent und nachvollziehbar.
Wer wird Stromanbieter/Energieversorger?
Wir bieten Ihnen alle Möglichkeiten an - Entweder Sie selber oder aber Paua 360° wird Energieversorger. Bei beiden Optionen werden alle rechtlichen und organisatorischen Hürden während der Projektumsetzung sowie im laufenden Betrieb von uns gelöst. Wir unterstützen und beraten Sie dahingehen und finden die beste Lösung.
Deckt die PV-Anlage den Gesamtbedarf ab?
Nein. Vollständig autark werden Sie durch den Bau einer Solaranlage nicht. Ihren solaren Deckungsanteil und damit den Autarkiegrad Ihrer Anlage berechnen wir Ihnen in unserem Angebot.
Dieser hängt stark vom direkten Eigenverbrauchsanteil, der Größe der installierten PV-Anlage und Ihrem Gesamtstrombedarf ab. Die Restmenge Ihres Verbrauchs kaufen wir gemeinsam mit separaten Öko-Stromvertrag ein.
Muss das geplante Dach vorher saniert werden?
Grundsätzlich begutachtet ALVA den aktuellen Zustand und die Qualität des Dachs sowie mögliche Leitungswege. Das Dach sollte mindestens 30 kg/m² tragen und die Standzeit von 20–25 Jahren erfüllen können, da die Photovoltaikanlage über die gesamte Vertragslaufzeit auf dem Dach verbleibt.
Mit welchem Auf­wand muss der Eigen­tümer der Liegen­schaft nach In­betrieb­nahme der Photo­voltaik­anlage rechnen?
Grundsätzlich entsteht für Sie als Eigentümer*in kein Aufwand, denn ALVA installiert, wartet und betreibt die PV-Anlage über den gesamten Stromlieferzeitraum. Die produzierten und vor Ort verbrauchten Strommengen werden entsprechend des Liefervertrags automatisch abgerechnet.
Müssen alle Mieter*innen am Mieter­strom teil­nehmen?
Nein, jede*r Mieter*in kann seinen Stromanbieter gesetzlich selbst wählen. Das bedeutet auch, dass kein Mieter*in zur Teilnahme am Mieterstrom verpflichtet ist. Jedoch ist es nicht zwingend, dass alle Mieter*innen am Mieterstromprojekt teilnehmen, in der Regel haben wir Teilnahmequoten von über 80% bei unseren Projekten. Allerdings ist es sinnvoll, viele Bewohner*innen für die Teilnahme zu gewinnen. Eine höhere Teilnahmequote am Mieterstromprojekt geht für gewöhnlich auch mit einer besseren Rendite einher.
Was passiert nach der In­betrieb­nahme des Projekts und wie viel Auf­wand habe ich im laufen­den Betrieb?
Wenn wir das Projekt gemeinsam umgesetzt haben und Ihre Mieter*innen beliefert werden, kümmern wir uns um den laufenden Betrieb. Die Daten kommen täglich in das System. Die Dokumente für Abschläge und Abrechnungen werden automatisch erstellt und verschickt.
Was passiert bei regu­lator­ischen Änder­ungen?
Bei regulatorischen Änderungen halten wir Sie über Informationsschreiben immer auf dem Laufenden oder nehmen Anpassungen direkt in der Software vor.
Wann bekomme ich den Mieter­strom­zuschlag und wie hoch ist dieser?
Welchen Mieterstromzuschlag Sie erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist beispielsweise ausschlaggebend, wie groß die Photovoltaikanlage ist und wann sie in Betrieb genommen wurde. Für Anlagen, die nach dem 1.1.2021 in Betrieb genommen wurden bzw. werden gilt:
  • Bis einschließlich 10kWp installierter Leistung 3,79ct/kWh
  • Bis einschließlich 40kWp installierter Leistung 3,52ct/kWh
  • Bis einschließlich 750kWp installierter Leistung 2,37ct/kWh
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch immer auf der Seite der Bundesnetzagentur.

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Pascale Germingen

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