Denkmalschutz trifft Solar: So gelingt die Dekarbonisierung historischer Gebäuden

Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden? Mit den richtigen Lösungen lässt sich Tradition bewahren und Zukunft gestalten.

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Denkmalschutz in Deutschland und die Installation von Solardachanlagen

Der Denkmalschutz in Deutschland dient dem Erhalt historischer Bausubstanz und kulturellen Erbes. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen in ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht ohne behördliche Genehmigung verändert werden. Das stellt Eigentümer vor Herausforderungen, wenn sie eine nachhaltige Energiequelle wie eine Solaranlage installieren möchten. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine solche Anlage auf denkmalgeschützten Gebäuden zu realisieren.

Rechtliche Grundlagen und Genehmigungen

In Deutschland ist der Denkmalschutz Ländersache, sodass es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Grundsätzlich benötigt jede bauliche Veränderung an einem denkmalgeschützten Gebäude eine denkmalrechtliche Genehmigung, die von der zuständigen Denkmalschutzbehörde erteilt wird. Zusätzlich sind weitere Genehmigungen erforderlich, etwa eine Baugenehmigung durch das Bauamt, falls die Anlage wesentliche bauliche Veränderungen mit sich bringt.

Voraussetzungen für die Genehmigung einer Solaranlage

Die Genehmigung einer Solaranlage hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Optische Verträglichkeit: Die Anlage darf das Erscheinungsbild des Denkmals nicht wesentlich beeinträchtigen. In vielen Fällen bedeutet das, dass sie von öffentlichen Bereichen nicht oder nur minimal sichtbar sein darf.
  2. Reversibilität: Die Solaranlage sollte rückbaubar sein, sodass das Denkmal jederzeit in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann.
  3. Technische Machbarkeit: Es muss nachgewiesen werden, dass eine alternative Platzierung (z. B. auf Nebengebäuden oder einer Freifläche) nicht infrage kommt.
  4. Materialwahl und Anpassung: Farblich angepasste oder in das Dach integrierte Solarmodule (z. B. Dachziegel mit Photovoltaik-Funktion) erhöhen die Chancen auf eine Genehmigung.

Praktische Umsetzung und Alternativen

Wer eine Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude realisieren möchte, sollte folgende Punkte beachten:


Theorie trifft Praxis: Solaranlage auf dem Rittergut Baddeckenstedt

Ein Beispiel für die erfolgreiche Integration von Solartechnologie in ein denkmalgeschütztes Gebäude ist das Rittergut Baddeckenstedt (https://www.alva-energie.de/referenzen/rittergut-baddeckenstedt) in Niedersachsen. Im Jahr 2024 hat ALVA Energie dort eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 50 kWp auf einer Dachfläche von 220 m² installiert. Diese Anlage produziert jährlich etwa 53.750 kWh, wobei 62 % des erzeugten Stroms direkt vor Ort verbraucht werden. Durch ein Mieterstromkonzept profitieren die Bewohner des Ritterguts von günstigem Solarstrom.

Der Bau der Solaranlage erfolgte in enger Absprache mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden, um sicherzustellen, dass das historische Erscheinungsbild des 790-jährigen Ritterguts erhalten bleibt. Dabei wurden besonders unauffällige Solarmodule eingesetzt und die baulichen Eingriffe auf ein Minimum reduziert.

Solaranlagen im Denkmalschutz: Planung ist der Schlüssel

Obwohl Denkmalschutz strenge Anforderungen an bauliche Veränderungen stellt, ist die Installation einer Solaranlage nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind eine sorgfältige Planung, die Wahl denkmalgerechter Lösungen und eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Durch den Einsatz moderner Technologien lassen sich oft Lösungen finden, die sowohl den Denkmalschutz als auch die nachhaltige Energiegewinnung miteinander in Einklang bringen.

Ihr Ansprechpartner

ALVA Energie Team Pascale Germingen

Pascale Germingen

Vertrieb & Account Management

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