Wer als Eigentümer eine Gewerbeimmobilie mit mehreren Mietern besitzt, stand bisher vor einem regulatorischen Problem: Mieterstrom war für reine Wohngebäude gedacht, der klassische Eigenverbrauch funktionierte nur für einzelne Abnehmer. Multi-Tenant-Gewerbe fiel in eine Lücke.
Das Solarpaket I hat diese Lücke geschlossen. Mit der Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) können Eigentümer von Gewerbeimmobilien jetzt Solarstrom aus einer Dachanlage an mehrere Mieter liefern – einfacher, flexibler und ohne die Einschränkungen des klassischen Mieterstrommodells.
Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die GGV erlaubt es Eigentümern und Betreibern, Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage direkt an mehrere Letztverbraucher in demselben Gebäude oder Gebäudekomplex zu liefern – ohne dass der Strom durch das öffentliche Netz geführt werden muss.
Das Kernprinzip: Der erzeugte Solarstrom wird auf die beteiligten Verbraucher aufgeteilt. Fehlende Mengen werden vom Netzbetreiber ergänzt, Überschüsse ins Netz eingespeist. Jeder Mieter hat weiterhin seinen eigenen Netzanschluss als Rückfalloption.
Was hat sich durch das Solarpaket I verändert?
Vor dem Solarpaket I war die gemeinschaftliche Nutzung von PV-Anlagen in Gewerbeimmobilien regulatorisch komplex: Die Anforderungen an Zähler, Abrechnung und Registrierung machten das Modell für kleinere Anlagen unwirtschaftlich.
Das Solarpaket I (in Kraft seit Mai 2024) hat wesentliche Vereinfachungen gebracht:
- Vereinfachte Registrierung der teilnehmenden Verbraucher
- Flexiblere Aufteilung des Solarstroms (statisch oder dynamisch)
- Kein Mieterstromzuschlag erforderlich – relevant vor allem für Gewerbeobjekte
- Anwendbarkeit auf Nichtwohngebäude ausgeweitet
Für Eigentümer von Bürogebäuden, Gewerbeparks oder gemischt genutzten Liegenschaften ist die GGV damit erstmals wirtschaftlich interessant.
GGV vs. Mieterstrom – was passt zu Gewerbeimmobilien?

Für reine Wohngebäude bleibt Mieterstrom oft das bessere Modell, da der Mieterstromzuschlag eine attraktive Einspeisevergütung ergänzt. Für Gewerbeimmobilien ist GGV häufig die einfachere und robustere Wahl.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
Für welche Multi-Tenant-Objekte eignet sich GGV?
GGV eignet sich besonders gut für:
- Bürogebäude mit mehreren Mietern: Tageslastprofil der Mieter passt gut zur PV-Erzeugung
- Gewerbeparks und Logistikimmobilien: Große Dachflächen, gut prognostizierbarer Verbrauch
- Shoppingcenter und Fachmarktzentren: Hoher Grundverbrauch (Beleuchtung, Klima, Kältetechnik)
- Gemischt genutzte Gebäude (Wohnen + Gewerbe): GGV kann auch diese Konstellationen abbilden
Voraussetzungen:
- Anlagengröße ab 50 kWp sinnvoll
- Mindestens zwei Letztverbraucher im Gebäude oder Gebäudekomplex
- Vertragliche Einigung mit teilnehmenden Mietern (Freiwilligkeit bleibt gewahrt)
Wie läuft die Umsetzung ab?
ALVA übernimmt die vollständige Umsetzung einer GGV-Lösung:
- Bedarfsanalyse: Auswertung der Lastprofile aller Mieter, Anlagenauslegung
- Mieterkommunikation: Erklärung des Modells, Vorbereitung der Teilnahmevereinbarungen
- Technische Umsetzung: Installation der PV-Anlage und der Zählerinfrastruktur
- Registrierung und Anmeldung: Alle regulatorischen Schritte beim Netzbetreiber
- Laufender Betrieb: Monitoring, Wartung, monatliche Abrechnung mit jedem Mieter
Der Eigentümer steuert nichts selbst – ALVA ist der einzige Ansprechpartner.
FAQ
Müssen alle Mieter an der GGV teilnehmen? Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Mieter, die nicht teilnehmen, bleiben beim bisherigen Energieanbieter. Scheidet ein Mieter aus, wird die Aufteilung neu berechnet.
Was passiert, wenn ein Mieter auszieht? ALVA koordiniert die Anpassung der Teilnehmerliste und der Aufteilung. Für den Eigentümer entsteht kein administrativer Aufwand.
Kann ich eine GGV nachrüsten, wenn schon eine PV-Anlage vorhanden ist? Ja, in vielen Fällen ist eine Umrüstung bestehender Anlagen auf das GGV-Modell möglich. ALVA prüft die technische und regulatorische Machbarkeit.
Wie unterscheidet sich die Abrechnung bei GGV von normalem Strombezug? Jeder Mieter erhält weiterhin eine eigene Abrechnung. Der selbst erzeugte Solaranteil wird zu einem günstigeren Tarif berechnet, der Restbezug aus dem Netz zum regulären Tarif. ALVA übernimmt die gesamte Abrechnungslogik.
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