Im Vergleich: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung & Mieterstrom

Mit dem Solarpaket 1 wurde die GGV als zusätzliche Option für die Nutzung von PV-Strom in Mehrfamilienhäusern eingeführt. So schneidet sie im Vergleich zu Mieterstrom ab.

Mit dem Solarpaket 1 wurde im Mai 2024 die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) als ergänzendes Modell neben dem Mieterstrom in das EnergieWirtschaftsGesetz (EnWG) aufgenommen. Doch stellt sich die Frage: Ist die GGV tatsächlich eine sinnvolle Alternative zum bewährten Mieterstrommodell? In diesem Artikel beleuchten wir die Unterschiede zwischen beiden Modellen, analysieren die Vor- und Nachteile und prüfen, ob die GGV eine geeignete Option für Vermieter*innen und Mieter*innen ist.

Was ist Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht es Vermieter*innen, den Strom, der durch Photovoltaikanlagen auf dem Gebäude erzeugt wird, direkt an die Mieter*innen über das interne Netz des Gebäudes weiterzugeben. Dabei entfällt im Vergleich zum Mieterstrommodell die Verpflichtung zur Vollversorgung.

Wesentliche Merkmale der GGV:

Auf den ersten Blick scheint die GGV eine einfache und flexible Lösung zu bieten, da Vermieter*innen nicht für den Bezug von Reststrom verantwortlich sind. Dies könnte den administrativen Aufwand reduzieren und den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik vereinfachen.

Fallstricke der GGV: Aufwand für den Vermieter & weniger Wirtschaftlichkeit

Trotz der vermeintlichen Vorteile der GGV gibt es einige Schwachstellen und Fallstricke, die insbesondere Vermieter*innen berücksichtigen müssen:

Diese administrativen Anforderungen können den Betrieb der GGV für Vermieter*innen sehr aufwändig und kompliziert machen, insbesondere wenn sie nicht über die technische Expertise verfügen.

Die Vorteile von Mieterstrom: Entlastung des Vermieters + zusätzliche Rendite

Ein großer Vorteil des Mieterstrommodells ist, dass die Immobilieneigentümer*innen und Vermieter*innen nicht allein für den gesamten Energieprozess verantwortlich sind. Stattdessen übernimmt ein Mieterstrom-Dienstleister diese Aufgaben und unterstützt die Wohnungs- und Immobilienunternehmen bei der Umsetzung. Das entlastet die Eigentümer:innen und Vermier*innen erheblich und sorgt für eine reibungslose Abwicklung der Stromversorgung, ohne dass sie sich um technische Details, energiewirtschaftliche Prozesse oder den Kundenservice kümmern müssen. 

Das Mieterstrommodell bietet in vielerlei Hinsicht Erleichterungen für die Vermieter*innen:

Weitere Vorteile des Mieterstrommodells:

And the winner is … Mieterstrom!

Die GGV mag auf den ersten Blick als weniger bürokratische Lösung erscheinen, bringt jedoch in der Praxis erhebliche Herausforderungen mit sich. Komplexe Messkonzepte und die Verantwortung für den gesamten Betrieb und Kundenservice machen die GGV insbesondere für die Wohnungswirtschaft unattraktiv. Mieterstrom hingegen bietet durch die Einbindung eines spezialisierten Dienstleisters eine deutlich einfachere und wirtschaftlich vorteilhaftere Lösung.

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Pascale Germingen

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