Mieterstrom: Die 5 größten Irrtümer – und was Eigentümer wirklich wissen müssen

Mieterstrom gilt als kompliziert, bürokratisch und kaum rentabel. Doch viele dieser Vorbehalte sind veraltet oder schlicht falsch. Wir räumen auf – mit den fünf häufigsten Irrtümern, die Immobilieneigentümer davon abhalten, ihr Dach in eine Einnahmequelle zu verwandeln.

Von

Solarstrom direkt vom eigenen Dach an die Mieter liefern – und dabei Geld verdienen, Nebenkosten senken und die Immobilie aufwerten. Klingt gut. Und trotzdem zögern viele Eigentümer. Der Grund: Rund um Mieterstrom kursieren hartnäckige Halbwahrheiten. Zu viel Bürokratie. Zu wenig Rendite. Zu kompliziertes Steuerrecht. Diese Vorbehalte waren vielleicht mal berechtigt – 2025 sind viele davon überholt. Hier sind die fünf Irrtümer, die wir bei ALVA Energie am häufigsten hören. Und was wirklich dahintersteckt.

Irrtum #1: „Mieterstrom ist viel zu kompliziert für mich als Vermieter."

Was viele denken: Mieterstrom bedeutet Netzbetreiber-Kommunikation, Marktstammdatenregister, Abrechnungssysteme, Messkonzepte – das ist nichts für einen normalen Vermieter, der kein Energieunternehmen betreiben will.

Was wirklich stimmt: Ja, das klassische Mieterstrommodell bringt regulatorische Anforderungen mit sich. Aber: Kein Eigentümer muss das alleine stemmen. Spezialisierte Dienstleister übernehmen Anmeldung, Abrechnung und Netzbetreiber-Kommunikation vollständig. Für kleinere Objekte (bis ca. 20 Wohneinheiten) gibt es seit dem Solarpaket I (2024) zusätzlich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – ein deutlich vereinfachtes Modell, bei dem ein Großteil der energiewirtschaftlichen Pflichten entfällt.

Der Aufwand für den Eigentümer ist in der Praxis minimal – sofern man mit dem richtigen Partner arbeitet.

Irrtum #2: „Ohne staatliche Förderung lohnt sich das sowieso nicht."

Was viele denken: Der Mieterstromzuschlag ist gesunken. Also rechnet sich das Modell kaum noch.

Was wirklich stimmt: Der Mieterstromzuschlag ist tatsächlich ein wichtiger Wirtschaftlichkeitsfaktor – aber nicht der einzige. Entscheidend ist der Eigenverbrauchsanteil im Gebäude: Je mehr Solarstrom direkt im Haus genutzt wird, desto mehr entfallen teure Netzentgelte und Umlagen. Und die sind 2024 massiv gestiegen (von 3,12 auf 6,43 Cent/kWh).

Das Ergebnis: Selbst ohne Zuschlag sind bei gut ausgelegten Projekten jährliche Renditen von 5–15 % realistisch. Hinzu kommen steuerliche Verbesserungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Wachstumschancengesetz, die die Amortisationszeit weiter verkürzen. Mieterstrom ist kein Förderprogramm – es ist ein Geschäftsmodell.

Irrtum #3: „Ich werde damit automatisch zum Energieversorger – mit all dem bürokratischen Aufwand."

Was viele denken: Sobald ich Strom an meine Mieter liefere, bin ich rechtlich ein Energieunternehmen. Das bedeutet Meldepflichten, Stromkennzeichnung, Vertragsgestaltung – ein Fass ohne Boden.

Was wirklich stimmt: Ja, wer das klassische Mieterstrommodell betreibt, übernimmt rechtlich die Rolle eines Stromlieferanten. Das ist erst einmal richtig. Aber auch hier gilt: Diese Aufgaben können vollständig an Dienstleister ausgelagert werden.

Wer den Aufwand grundsätzlich scheut, wählt die GGV (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung): Bei diesem Modell behält jeder Mieter seinen eigenen Stromvertrag – der Eigentümer muss keine Lieferantenrolle übernehmen. Einstieg ohne energiewirtschaftliche Pflichten, trotzdem mit den Vorteilen der Solarnutzung.

Irrtum #4: „Das gibt Probleme mit der Gewerbesteuer – ich verliere steuerliche Vorteile."

Was viele denken: Wenn ich Strom verkaufe, gefährde ich die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer. Für Vermieter, die ihre Immobilien in einer GmbH halten, ist das ein echtes Risiko.

Was wirklich stimmt: Dieser Irrtum war früher berechtigt – ist es seit 2024 aber nicht mehr. Durch eine Gesetzesänderung vom März 2024 bleibt die erweiterte Kürzung erhalten, solange die Einnahmen aus Stromlieferungen (PV, Ladeinfrastruktur etc.) nicht mehr als 20 % der Mieteinnahmen ausmachen. Diese Grenze ist bei einem typischen Mieterstromprojekt fast nie ein Problem.

Für kleinere PV-Anlagen gilt außerdem: Seit 2023 sind Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen bis zu bestimmten Leistungsgrenzen einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Steuerlich hat sich das Bild für Vermieter deutlich verbessert.

Hinweis: Für eine individuelle steuerliche Einschätzung empfehlen wir immer den Rat eines Steuerberaters.

Irrtum #5: „Meine Mieter wollen das gar nicht – die wechseln sowieso nicht."

Was viele denken: Mieter sind träge. Die werden ihren Stromvertrag nicht wechseln, nur um günstiger zu wohnen.

Was wirklich stimmt: Die Nachfrage ist da – und sie wächst. Eine Civey-Umfrage im Auftrag von Green Planet Energy zeigt: 49,3 % der Mieter würden Solarstrom vom eigenen Dach definitiv nutzen, weitere 15 % eher schon. Der Preisvorteil ist das stärkste Argument: Mieterstrom muss laut Gesetz mindestens 10 % günstiger sein als der lokale Grundversorgungstarif – in der Praxis sind Einsparungen von rund 40 % gegenüber dem Grundversorger möglich.

Und das GGV-Modell macht den Einstieg für Mieter besonders niedrigschwellig: Sie behalten ihren eigenen Vertrag und können den Solarstromanteil trotzdem nutzen – ohne Kündigung, ohne Papierkram.

Fazit: Die Frage ist nicht ob – sondern wie.

Mieterstrom ist 2025 kein Nischenthema mehr. Gesetzliche Vereinfachungen, gestiegene Netzentgelte und ausgereifte Dienstleistungsmodelle haben die Einstiegshürden deutlich gesenkt. Wer heute zögert, verschenkt Renditepotenzial – und lässt eine Dachfläche ungenutzt, die Geld verdienen könnte.

Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob sich Mieterstrom lohnt. Sondern: Welches Modell passt zu meiner Immobilie?